Brandschutz

Anlagentechnischer Brandschutz

Wir übernehmen für Sie die Installation und Wartung Ihres anlagentechnischen Brandschutzes.

Der anlagentechnische Brandschutz gliedert sich wiederum in zwei Bereiche:

Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung

Durch bauliche (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand) oder anlagentechnische (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) Brandschutzmaßnahmen werden die zunehmend komplexeren technischen Anlagen in Gebäude vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.

Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen

Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden, zählen zum anlagentechnischen Brandschutz: Dabei kann es sich um präventive Maßnahmen (z.B. Branddetektion, Alarmierung) als auch operative Maßnahmen (z.B. Brandverhinderung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung) handeln.

Unsere kompetenten Mitarbeiter, die langjährige Berufserfahrung mitbringen und durch Produktschulungen immer auf dem neuesten Stand der Technik sind, stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Deutschland sterben pro Jahr mehr als sechshundert Menschen durch Feuer und Rauch. Über 5.000 Menschen werden bei Bränden verletzt, die Sachschäden betragen Millionen. Besonders gefährlich ist der bei Bränden entstehende Rauch, weil er sich um ein vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht.

Trotz gutem baulichem Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, ist niemand davor geschützt, dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann. Ein Defekt an einer elektrischen Leitung oder einem Gerät, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder – so entsteht schnell ein Brand, der häufig nicht sofort bemerkt wird.

Oft schwelen solche Brandherde über Stunden. Sind Möbel oder andere Gegenstände mit hohen Kunststoffanteilen betroffen, entwickelt sich besonders giftiger Rauch. Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die Rauchgase das Bewusstsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren.

Heimrauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten:

    ab 01.04.2013

  • für bestehende Wohnungen:

    bis 31.12.2016

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen

  • Schlafräumen

  • Kinderzimmern

  • Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau:

    der Eigentümer

  • für die Betriebsbereitschaft:

    der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)